Therapieanträge

Wir rechnen mit allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen ab. Bei den meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfen sowie der Postbeamtenkrankenkasse sind allerdings vor Beginn der Therapie Anträge auf Kostenübernahme zu stellen. Das läuft ähnlich ab wie bei der Genehmigung eines Zahnersatzes. Die dafür nötigen Formulare erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle. Das Ausfüllen der Anträge übernehmen wir natürlich für Sie.
Die ersten fünf Therapiesitzungen, die sogenannten „probatorischen“ Sitzungen, dienen dazu, Informationen zu sammeln, die Therapie zu planen und erste therapeutische Schritte in die Wege zu leiten. Die Kosten der probatorischen Sitzungen übernehmen in der Regel alle Kassen.
Ab der sechsten Therapieeinheit muss Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme für die weitere Therapie bestätigen. Einige Kassen verlangen dafür die Vorlage eines ausführlichen anonymisierten Therapieantrags. Die aus den fünf probatorischen Sitzungen gewonnenen Informationen helfen uns, einen solchen detaillierten Therapieantrag für Sie zu erstellen.